Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Praxisausbildung oder einem Törn ist schriftlich (E-Mail, Fax, usw.) oder telefonisch möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang der Anzahlung iHv. 50 EUR pro Teilnehmer oder bei Eingang der Lastschrifteinzugsermächtigung verbindlich. Die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU bestätigt den Zahlungseingang. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichwertigen anderen Kurs der WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU berechtigt.Mindestteilnehmerzahl
Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen (Praxisausbildung/Törn) erreichen, behält sich die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU das Recht vor, unter Umständen den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt, soweit nicht ein anderes vereinbart wurde. Etwaige Zahlungen werden zurück überwiesen.
Kursgebühren; Fälligkeit
Die Kursgebühren ergeben sich aus den bei
Vertragsabschluss gültigen Verlautbarungen im Internet. Sie sind soweit ohne
Abzug zahlbar und mit der Kursbestätigung durch die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU
fällig. Für die Teilnahme am Lastschrifteinzug bzw. bei Vorkasse gewährt die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU einen einmaligen Nachlass von 20,-EUR pro Person.
Mit Eingang der Lastschrifteinzugsermächtigung wird der Rechnungsbetrag auf zwei Raten abgebucht (1. Rate 50,- EUR; 2. Rate iHd Restsumme, frühestens 3 Wochen vor Kursbeginn).
Die berechneten Kursgebühren beinhalten keine Prüfungsgebühren und Nebenkosten (z.B. Hafengebühren, Verpflegung usw.).
Solange die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Die Kursgebühr ist spätestens nach 14 Tagen nach der ersten möglichen Prüfung zu begleichen. Ist
bis dahin die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt, so ist die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU zur Erhebung eines Rückstandszinses iHv. 6% über dem Basiszinssatzes
berechtigt.
Rücktritt nach Buchung
Sollte ein Teilnehmer bis zum Beginn der zweiten Theorieeinheit vom Kurs zurücktreten wollen, so berechnet die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU nur die bereits ausgehändigten Arbeitsmaterialien (soweit nicht mehr im Originalzustand) inkl. Porto / Versand (pauschal 20,- EUR) sowie evtl. erfolgte Praxisfahrstunden. Eine Entschädigung der besuchten Theorieeinheit wird durch die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU nicht geltend gemacht.
Persönliche Fitness, Fachwissen
Teilnehmer des Ausbildungsprogramms erklären, dass sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden. Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung, so versichert der Teilnehmer, dass er im Besitz der nötigen Vorkenntnisse bzw. der entsprechenden Qualifikationen ist. Die Schule kann die Vorlage der betreffenden Scheine vor Kursantritt verlangen.
Prüfungen
Alle Prüfungen werden durch die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.
Rücktritt von einer Prüfung
Rücktritt von einer Prüfung ist möglich. Der Kandidat gilt als "nicht erschienen" und die Prüfungsgebühranzahlung verfällt. Besteht der Kandidat eine angesetzte theoretische Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb zweier Jahre kostenlos wiederholen. Der betreffende Kandidat ist für das Einhalten der Wiederholungsfristen selbst verantwortlich. Ansprüche gegenüber der WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU aufgrund einer verfallenen Teilnahmefrist sind ausgeschlossen.
Weisungsbefugnis
Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen.
Haftung durch die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU
Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theorie-/ Praxiskurse oder Törns entstehen, haftet die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
Zusatzvereinbarungen
Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Traunstein.
Gültigkeit dieser AGB
Sollten Teile dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht.
Zusätzliche Bedingungen für Törns
Gebühren
Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung fällig. Der Rest ist bis spätestens vier Wochen vor Törnbeginn zu begleichen.
Bordkasse
Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder an die Crew ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
Verspätung bei der Anreise
Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber der WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU besteht nicht.
Bei Ausfall des Törns
Die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Risikogemeinschaft
Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der jeweiligen Gesamtkaution von Euro 1.000,-. Dies dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher lässt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder der WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU nur bei grober Fahrlässigkeit verlangen.
Törnroute
Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
Zeitplan
Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
Reiserücktrittsversicherung
Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von der WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU akzeptiert werden muss, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann die WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU den übrigen Törnteilnehmern garantieren, dass ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.
Haftung der WASSERSPORTSCHULE CHIEMGAU
Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.